Krypto-Steuer-Rechner 2026
Bitcoin- und Krypto-Gewinne mit Kaufpreis, Verkaufspreis, Gebühren und Haltedauer überschlagen. Die Ergebnisse dienen der Orientierung und sind keine Steuerberatung.
Bitcoin- und Krypto-Gewinne mit Kaufpreis, Verkaufspreis, Gebühren und Haltedauer überschlagen. Die Ergebnisse dienen der Orientierung und sind keine Steuerberatung.
Der Rechner verbindet Anschaffungskosten, Verkaufspreis, Menge und Gebühren zu einer unverbindlichen Gewinn- oder Verlustrechnung. Zusätzlich helfen Werkzeuge für Haltedauer, Haltefrist, FIFO, DCA und historische Kurse bei der Aufbereitung.
Grenze des Ergebnisses: Der Rechner kennt nicht automatisch alle Wallets, Einkunftsarten oder Sonderfälle. Er ist weder vom Finanzamt anerkannt noch geprüft oder freigegeben.
Nach § 23 Absatz 3 EStG ergibt sich der Gewinn oder Verlust als Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und Anschaffungskosten sowie Werbungskosten andererseits. Für diese vereinfachte Berechnung werden separat eingetragene kaufbezogene Transaktionsgebühren als Anschaffungsnebenkosten und im Zusammenhang mit der Veräußerung gezahlte Transaktionsgebühren als Werbungskosten abgezogen. Bereits im eingegebenen Kauf- oder Verkaufspreis enthaltene Gebühren dürfen nicht nochmals eingetragen werden. Bei Coin-to-Coin ist der Euro-Marktwert im Tauschzeitpunkt zu dokumentieren.
Bei privat gehaltenen Currency Token ist die Jahresfrist des § 23 EStG zentral. Gewinne bleiben außerdem steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Ein Coin-to-Coin-Tausch kann eine Veräußerung auslösen; für die erhaltenen Einheiten beginnt eine neue Jahresfrist. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nicht beliebig mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
Vorrangig gilt die Einzelbetrachtung. Ist sie nicht möglich, beschreibt das BMF Vereinfachungen. FIFO kann für die Wertermittlung als Vereinfachungsannahme verwendet werden; die Betrachtung erfolgt walletbezogen und die gewählte Methode ist innerhalb der Wallet beizubehalten.
FIFO-Regeln im Detail · Coin-to-Coin-Steuern · Verlustverrechnung
Ja. Die Rechenhilfen sind kostenlos und laufen ohne Anmeldung im Browser.
Nein. Es ist eine überschlägige Orientierung. Für die Steuererklärung müssen Transaktionen, Euro-Kurse, Gebühren und Zuordnung vollständig geprüft werden.
Ja, ein negatives Rechenergebnis kann dargestellt werden. Die steuerliche Verrechnung richtet sich jedoch nach der jeweiligen Einkunftsart und § 23 EStG.
Autor: bitcoinsteuer.com Redaktion · Zuletzt geprüft: 1. September 2026. Keine individuelle Steuerberatung. Die Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Bei komplexen Sachverhalten sollte eine qualifizierte Steuerberaterin oder ein qualifizierter Steuerberater hinzugezogen werden.